Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von unseren examinierten Pflegefachkräften bei Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Darunter fallen Leistungen wie z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Kompressionsverbände u. ä.