Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Die hauswirtschaftliche Versorgungbeinhaltet:
- Einkaufen
Dies beinhaltet das Planen die Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln. Vorhanden Lebensmittel werden auf ihr Verfallsdatum überprüft.
- Kochen
Es umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung nach Wunsch des Patienten, ggfs. unter Berücksichtigung krankheitsbedingter Erfordernisse.
- Reinigen der Wohnung
Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Hierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Einsortieren der Kleidung in den Schrank, Betten beziehen lassen
- Zubereitung, Kochen bzw. Erwärmen von Speisen und/ oder Getränken